Verkürzung der Dienstzeit

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Neue Bestimmungen gelten ab 1.1.2002

 

Diese Seite wird demnächst entfernt:


Lediglich weil noch ein paar Bestimmungen noch gelten, könnt ihr lesen:
Entlassung nach 11 Monaten Zivildienst schon vor Juli 2000

In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „4/3 - Fachzeitschrift für Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst" (Heft 4/1999) erscheint ein Beitrag von Rechtsanwalt Werner Forkel zur Dienstzeitverkürzung im Zivildienst. Er legt dar, dass das späte Inkrafttreten der Dienstzeitverkürzung verfassungsrechtlich problematisch ist und gibt Hinweise, wie ein entsprechender Entlassungsantrag gestellt werden kann. Nachstehend ist dieser Beitrag zu lesen. Der Musterantrag kann in die eigene Textverarbeitung kopiert und so als Antragsvorlage benutzt werden.

Werner Forkel

Die Verschleppung der Verkürzung

Nunmehr ist es beschlossene Sache: Der Bundestag hat dem von der Regierung geschnürten Sparpaket zugestimmt. In diesem Sparpaket ist auch die Verkürzung des Zivildienstes von 13 auf nunmehr 11 Monate enthalten. § 24 Abs. 2 Satz 1 ZDG lautet daher nunmehr: "Der Zivildienst dauert einen Monat länger als der Grundwehrdienst (§ 5 des Wehrpflichtgesetzes)."

Die Verkürzung tritt jedoch, anders als das übrige Sparpaket, erst zum 01.07.2000 in Kraft.

Diejenigen, die am 30.06.2000 Zivildienst leisten und 11 Monate oder länger Zivildienst.