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Neue Bestimmungen gelten ab 1.1.2002
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Lediglich weil noch ein paar Bestimmungen noch
gelten, könnt ihr lesen:
Entlassung nach 11 Monaten
Zivildienst schon vor Juli 2000
In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „4/3
- Fachzeitschrift für Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst"
(Heft 4/1999) erscheint ein Beitrag von Rechtsanwalt Werner Forkel zur
Dienstzeitverkürzung im Zivildienst. Er legt dar, dass das späte Inkrafttreten
der Dienstzeitverkürzung verfassungsrechtlich problematisch ist und gibt
Hinweise, wie ein entsprechender Entlassungsantrag gestellt werden kann.
Nachstehend ist dieser Beitrag zu lesen. Der Musterantrag
kann in die eigene Textverarbeitung kopiert und so als Antragsvorlage benutzt
werden.
Werner Forkel
Die Verschleppung der Verkürzung
Nunmehr ist es beschlossene Sache: Der Bundestag hat dem von der Regierung
geschnürten Sparpaket zugestimmt. In diesem Sparpaket ist auch die Verkürzung
des Zivildienstes von 13 auf nunmehr 11 Monate enthalten. § 24 Abs. 2 Satz 1
ZDG lautet daher nunmehr: "Der Zivildienst dauert einen Monat länger als
der Grundwehrdienst (§ 5 des Wehrpflichtgesetzes)."
Die Verkürzung tritt jedoch, anders als das übrige Sparpaket, erst zum
01.07.2000 in Kraft.
Diejenigen, die am 30.06.2000 Zivildienst leisten und 11 Monate oder länger
Zivildienst.