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Männer-Wehrpflicht ist sexistisch und diskriminierend.


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Abgeschickt von Student am 12 November, 2000 um 11:55:07:

Daß nur Männer der Wehrpflicht unterliegen und die Frauen nicht, ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, das im Artikel 3 sagt:

"Niemand darf auf Grund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden."

Dieser Artikel 3 gehört zum Grundrechte-Katalog, der seit 1949 im Grundgesetz verankert ist.

Der jüngst gerade wieder veränderte Artikel 12a des Grundgesetzes besagt:
"Männer können vom 18. Lebensjahr an zur Wehrpflicht herangezogen werden."....
"Frauen dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."

Dieser Artikel 12a ist sexistisch und männerdiskriminierend. Er tritt das Recht der Männer auf Gleichbehandlung mit Füßen. Er verstößt gegen den Geist des Grundgesetzes, wie er im Grundrechte-Katalog von 1949 zum Ausdruck kommt. Er wurde im Jahre 1968 von der damaligen großen Koalition nachträglich in das Grundgesetz hineinmanipuliert und jetzt gerade wieder durch eine 2/3-Mehrheit des Parlamentes sexistisch verschärft.

Der Staat begeht mit der sexistischen, diskriminierenden Männerwehrpflicht ein großes Unrecht. Die offene Diskriminierung unterhöhlt die demokratische Legitimation unseres Gemeinwesens.

Spätestens seit dem Kreil-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches aussagt, daß auch Frauen, genauso wie Männer, das RECHT haben müssen, FREIWILLIGEN Wehrdienst zu leisten, verliert der Artikel 12a seine letzte Begründung. Diese war die Vorstellung, daß auf Grund natürlich-biologischer Vorraussetzungen nur Männer, aber nicht Frauen, zum Wehrdienst geeignet seien. Diese Vorstellung wurde durch das EUGH - Urteil zu Recht auf den Müll der Ideologie geworfen.

Für den Artikel 12a in seiner jetzigen sexistischen Fassung gibt es keine rationale Begründung mehr. Der Artikel ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, die vom Staat die Gleichbehandlung aller Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, verlangen.

Widerstand von Seiten junger Männer, die jetzt immer noch unter Androhung von Gefängnis-Strafe zu Wehrdienst oder zum Zivildienst gezwungen werden sollen, ist deshalb moralisch legitim.

Die Männer-Wehrpflicht ist illegitim, sexistisch und diskriminierend.



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