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Re: Gedankenexperiment: Steuerpflicht nur für Frauen...Abgeschickt von zzn-gr am 03 Dezember, 2000 um 22:56:58 Antwort auf: Gedankenexperiment: Steuerpflicht nur für Frauen... von Student am 12 November, 2000 um 11:56:58:
: Um die Problematik besser zu verstehen, machen wir einmal ein Gedankenexperiment: Wir nehmen einmal an, eine 2/3 – Mehrheit würde in das Grundgesetz schreiben: : In diesem Fall würde jeder intuitiv verstehen, daß Frauen selbstverständlich das Menschen-Recht hätten, gegen diese Diskriminierung WIDERSTAND leisten zu dürfen. Auch wenn es sich um einen Verfassungs-Artikel handelt, ist offensichtlich aus moralischer Sicht Widerstand legitim, wenn nämlich der Verfassungs-Artikel gegen Grund-Rechte verstößt (in diesem Fall gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung). : Der Artikel 12a des Grundgesetzes begeht ganz deutlich eine entsprechende Diskriminierung der Männer hinsichtlich der Wehrpflicht. Wie im Fall eines fiktiven Grundgesetz-Artikels, der eine Steuerpflicht NUR für Frauen dekretiert, ist WIDERSTAND gegen den Artikel 12a moralisch legitim. : Der Artikel 12a ist seit dem Kreil-Urteil des EUGH nicht mehr vernünftig zu vermitteln. Er beschädigt die Identifikation junger Männer mit unserem demokratischen Gemeinwesen. Er trägt dadurch zu antidemokratischen Ressentiments bei. : Wem an unserer Demokratie wirklich etwas liegt, muß entweder für die geschlechtsneutrale Umgestaltung des Artikels 12a oder für die Streichung des 12a in Kombination mit der Einführung einer reinen Berufs-Armee eintreten. Also: "frauensteuer" einführen?
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