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Grundgesetz Art. 12 a:
"(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in
den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband
verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert,
kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des
Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das
Nähere regelt ein Gesetz..."
Wehrpflichtgesetz § 3:
"(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder (...) durch den
Zivildienst erfüllt."
"Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die
dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich."
Zivildienstgesetz § 1

Kriegsdienstverweigerer müssen als Ersatz für den Wehrdienst einen 13-monatigen
Zivildienst ableisten. Für die Durchführung des Zivildienstes ist das Bundesamt
für Zivildienst verantwortlich. Mehr als 130.000 junge Männer
leisteten 1998 ihren Zivildienst in sozialen Einrichtungen der
Bundesrepublik. Zivildienstleistende arbeiten in Altenheimen, im
Rettungsdienst oder in Behindertenwerkstätten, bringen "Essen auf
Rädern" oder arbeiten im Umweltschutzbereich.
Die Zivildienststelle kannst Du Dir selbst aussuchen.
Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Tust Du das nicht, weist
Dir das Bundesamt für Zivildienst eine Stelle zu. Adressen von
Zivildienststellen bekommst Du
 | bei den Verwaltungsstellen der Wohlfahrtsverbände * (die
Adressen stehen auf einem Merkblatt, das man nach der Anerkennung
bekommt); |
 | über den Regionalbetreuer des Bundesamtes für Zivildienst, dessen
Adresse man beim Bundesamt bekommt. |
Die Zivildienststelle muss den Kriegsdienstverweigerer in seine
Tätigkeit einweisen. Erst danach darf er eigenverantwortlich arbeiten.
Meist werden zwei- bis vierwöchige Einführungslehrgänge abgehalten. Die
Dienststelle kann Dich zu allen Arbeiten heranziehen, die anfallen und zu
denen Du eingewiesen und geeignet bist. Einen Anspruch auf bestimmte
Tätigkeiten hast Du nicht. Zu Pflegetätigkeiten bei kranken, alten oder
behinderten Menschen ist Deine schriftliche Zustimmung erforderlich. Du
kannst sie ablehnen oder zurückziehen.
* Diakonisches
Werk Württemberg - Verwaltungsstelle Zivildienst
Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711/ 1656- 226, -235
Internet: http://www.diakonie-wuerttemberg.de

Daten und Fakten zum Zivildienst (Stand: 1.1.1999):
Dauer: 11 (ab 1.1.2002:10) Monate
Sold: 14,50 DM pro Tag (ab dem 4. Monat 16,00 DM. Auf Antrag und bei besonderer
Qualifikation ab 7. Monat 17,50 DM
Urlaub: 34 Werktage
Kleidergeld: 2,30 DM pro Tag
Entlassungsgeld: 1.500,- DM
Weihnachtsgeld: 375,- DM
Einberufung: Zivildienstpflichtige, deren Einberufung zum Zeitpunkt des
25. Geburtstages zurückgestellt war, können bis zur Vollendung des 28.
Lebensjahres einberufen werden.
Zivildienstleistende: 1997 (zum 15.5.): 139.198; Zivildienstplätze:
1997: 183.235 |